ausborgen
Verb, trennbar:

Worttrennung:
aus·bor·gen, Präteritum: borg·te aus, Partizip II: aus·ge·borgt
Aussprache:
IPA [ˈaʊ̯sˌbɔʁɡn̩]
Bedeutungen:
[1] etwas freiwillig in den Besitz einer anderen Person geben, allerdings das Eigentum behalten
[2] etwas zeitweilig aus dem Besitz einer anderen Person bekommen, die das Eigentum behält
Herkunft:
Derivation (Ableitung) zum Verb borgen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) aus-
Beispiele:
[1] Kannst Du mir Dein Fahrrad ausborgen?
[2] „Es ging ohne nähere Begründung erkennbar von der irrigen Rechtsansicht aus, die durch das Täuschungsverhalten des Angeklagten (nämlich die Vorspiegelung, sich das Handy nur für ein Telefonat ausborgen zu wollen) bewirkte Übergabe des Mobiltelefons (zur Führung eines Telefongesprächs) sei als selbstschädigende Vermögensverfügung des Opfers zu beurteilen.“



Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.002
Deutsch Wörterbuch