aushändigen
Verb:

Worttrennung:
aus·hän·di·gen, Präteritum: hän·dig·te aus, Partizip II: aus·ge·hän·digt
Aussprache:
IPA [ˈaʊ̯sˌhɛndɪɡn̩]
Bedeutungen:
[1] transitiv: einen geforderten oder geschuldeten Gegenstand in die Hand eines anderen geben
Herkunft:
Derivation (Ableitung) des Substantivs Hand durch Konversion des Verbstamms, mit dem Ableitungsmorphem -ig und dem Präfix aus-
Synonyme:
[1] ausfolgen, einhändigen, übergeben, überreichen
Gegenwörter:
[1] einbehalten, zurückbehalten
Beispiele:
[1] Zum Schuljahresende bekommen die Schüler ihre Zeugnisse ausgehändigt.
[1] Die Bankangestellte händigte dem Räuber mehrere zehntausend Euro aus.
[1] „Kluge Kapitalanleger lassen sich nicht nur bisherige Mietverträge zur Prüfung aushändigen, sondern lassen sich auch den regelmäßigen Mieteingang bescheinigen, indem sie z.B. Einsicht in die Kontoauszüge des Vorbesitzers bekommen.“
[1] „Zwei Tage lang las er in der Akte, die ihm Gasper ausgehändigt hatte.
Übersetzungen:


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