ausnehmen
Verb:

Worttrennung:
aus·neh·men, Präteritum: nahm aus, Partizip II: aus·ge·nom·men
Aussprache:
IPA [ˈaʊ̯sˌneːmən]
Bedeutungen:
transitiv:
[1] Eingeweide eines getöteten Tieres entfernen
[2] jemanden übervorteilen oder bestehlen
[3] eine Person oder einen Gegenstand ausschließen oder abweichend von einer Regel behandeln
[4] österreichisch: getrennt wahrnehmen
reflexiv:
[5] einen gewissen Eindruck erwecken, in einer gewissen Weise erscheinen, sich geben
Herkunft:
Derivation (Ableitung) des Verbs nehmen mit dem Präfix aus-
Synonyme:
[1] ausschlachten, ausweiden
[2] übervorteilen, schröpfen, ausrauben, betrügen, bestehlen, erleichtern, Geld aus der Tasche ziehen, plündern, abzocken
[3] auslassen, ausschließen
[5] erscheinen, scheinen, wirken
Gegenwörter:
[1] füllen, implantieren, transplantieren
[2] beschenken
[2] einbeziehen
Beispiele:
[1] Um einen Fisch auszunehmen, schneidet man ihn kurz hinter dem Schwanzende beginnend bis zum Kopf vorsichtig auf.
[2] Bei Puvogel & Co. wird man nach Strich und Faden ausgenommen.
[3] Der Gebührenzahler wird durch die Ausweitung des Anwendungsbereichs der bestehenden Regelung und Schaffung neuer Tatbestände von einer Organisation ausgenommen, die keinem Rechenschaft schuldig ist.
[3] Die künftige Bundesregierung sollte das geplante Glasfasernetz der Deutschen Telekom nicht von der Regulierung ausnehmen.
[3] Die Männer sind alle Verbrecher – Anwesende natürlich ausgenommen!
[4] „Sie konnten große Objekte ausnehmen und diesen aus dem Weg gehen.“
Redewendungen:
[2] jemanden ausnehmen wie eine Weihnachtsgans
Übersetzungen:


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