ausschaffen
Verb, regelmäßig: Worttrennung: Bedeutungen: Bedeutungen:
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Verb, regelmäßig: Worttrennung:
- aus·schaf·fen, Präteritum: schaff·te aus, Partizip II: aus·ge·schafft
Aussprache:
- IPA [ˈaʊ̯sˌʃafn̩]
- [1] in der Schweiz: jemanden abschieben, ausweisen
- [2] veraltet: jemanden/etwas fortschaffen
- [1] abschieben, ausweisen, rausschmeißen
- [2] fortschaffen, wegschaffen
- [1] einladen
- [2] herbeischaffen, herschaffen
- [1] „Eine knappe Mehrheit des Schweizervolks will verurteilte Ausländer automatisch ausschaffen.“
- [1] „Nun beginnt das Feilschen darum, welche kriminellen Ausländer ausgeschafft werden und welche nicht.“
- [1] „Ab Januar kann die Schweiz wieder Personen nach Nigeria ausschaffen.“
- [2] „Das abfallende Brennholz, aus welchem die etwa vorkommenden einzelnen Nutzholzstücke zuvor noch sorgfältig auszuscheiden sind, muß sogleich nach den üblichen Dimensionen aufgearbeitet, und wo die Hauung in Besaamungs- oder Lichtschlägen stattfindet, an Linien, Wege [sic!] Geräumde oder sonstige holzleere Plätze, auf zweckmäßige Art, durch Schlitten, Schiebekarren oder Tragen ausgeschafft, und nach den verschiedenen Sortimenten geschieden, in das vorgeschriebene Maaß aufgesetzt oder aufgeschichtet werden.“
- aus·schaf·fen, Präteritum: schuf aus, Partizip II: aus·ge·schaf·fen
Aussprache:
- IPA [ˈaʊ̯sˌʃafn̩]
- [1] veraltet: etwas vollenden, ausarbeiten
- [1] Der Meister wird dieses Werk in Bälde ausschaffen.
- [1] Gott selbst schuf diese wunderbare Maid aus. Anders ist ihre Schönheit nicht erklärlich.
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