beeidigen
Verb:

Flexion

Worttrennung:
be·ei·di·gen, Präteritum: be·ei·dig·te, Partizip II: be·ei·digt
Aussprache:
IPA [bəˈʔaɪ̯dɪɡn̩]
Bedeutungen:
[1] gehoben, für beeiden: einen Schwur (Eid) auf etwas leisten, zum Beispiel vor Gericht auf den Wahrheitsgehalt einer Aussage
[2] regional, österreichisch, ansonsten veraltet: unter Eid nehmen
Herkunft:
Ableitung vom Substantiv Eid mit dem Zirkumfix be-…-ig
Beispiele:
[1] Sie beeidigte vor Gericht die Richtigkeit ihrer Behauptungen.
[2] Er ist allgemein beeidigter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Immobilien.



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