beeidigen
Verb: Worttrennung: Bedeutungen:
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Verb: Worttrennung:
- be·ei·di·gen, Präteritum: be·ei·dig·te, Partizip II: be·ei·digt
Aussprache:
- IPA [bəˈʔaɪ̯dɪɡn̩]
- [1] gehoben, für beeiden: einen Schwur (Eid) auf etwas leisten, zum Beispiel vor Gericht auf den Wahrheitsgehalt einer Aussage
- [2] regional, österreichisch, ansonsten veraltet: unter Eid nehmen
- Ableitung vom Substantiv Eid mit dem Zirkumfix be-…-ig
- [1] Sie beeidigte vor Gericht die Richtigkeit ihrer Behauptungen.
- [2] Er ist allgemein beeidigter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Immobilien.
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