befugen
Verb:

Worttrennung:
be·fu·gen, Präteritum: be·fug·te, Partizip II: be·fugt
Aussprache:
IPA [bəˈfuːɡn̩]
Bedeutungen:
[1] jemandem das Recht (Befugnis) einräumen, eine gewisse Amtshandlung durchzuführen
Herkunft:
Ableitung vom Substantiv Fug mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) be-
Beispiele:
[1] „Die Nominierung des Kandidaten für den Premierminister § 78/11 befugt den Präsidenten der Republik, einen Kandidaten für das Amt des Regierungschefs zu nominieren.“
[1] Der Standesbeamte ist befugt, eine Ehe zu schließen.
[1] Der/die Bevollmächtigte ist befugt, in meinem Namen und auf meine Rechnung Rechtsgeschäfte zu tätigen.
[1] Wieso befugst du nicht einfach deine Mutter, das Paket anzunehmen?



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