beifällig
Adjektiv: Worttrennung: Bedeutungen:
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Adjektiv: Worttrennung:
- bei·fäl·lig, Komparativ: bei·fäl·li·ger, Superlativ: am bei·fäl·ligs·ten
Aussprache:
- IPA [ˈbaɪ̯ˌfɛlɪç], [ˈbaɪ̯ˌfɛlɪk]
- [1] ein Verhalten zeigend, das Zustimmung, Anerkennung ausdrückt
- bereits Ende des 15. Jahrhunderts im heutigen Sinn („zustimmend“) bezeugt, wobei sich diese Bedeutung im 18. Jahrhundert gegenüber der im 16. Jahrhundert auch gebräuchlichen Bedeutung „zufällig, beiläufig“ durchsetzte
- Ableitung eines Adjektivs zum Substantiv Beifall mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ig
- [1] anerkennend, billigend, einverständig, zustimmend
- [1] „Allgemein beifällig aufgenommen wurde erwartungsgemäß der Teil der Ausstellung, der mit sorgfältig ausgewählten und mitunter eindrucksvoll inszenierten Kostproben traditioneller druckgraphischer Reproduktionskunst bestritten wird […]“.
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