beifällig
Adjektiv:

Worttrennung:
bei·fäl·lig, Komparativ: bei·fäl·li·ger, Superlativ: am bei·fäl·ligs·ten
Aussprache:
IPA [ˈbaɪ̯ˌfɛlɪç], [ˈbaɪ̯ˌfɛlɪk]
Bedeutungen:
[1] ein Verhalten zeigend, das Zustimmung, Anerkennung ausdrückt
Herkunft:
bereits Ende des 15. Jahrhunderts im heutigen Sinn („zustimmend“) bezeugt, wobei sich diese Bedeutung im 18. Jahrhundert gegenüber der im 16. Jahrhundert auch gebräuchlichen Bedeutung „zufällig, beiläufig“ durchsetzte
Ableitung eines Adjektivs zum Substantiv Beifall mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ig
Synonyme:
[1] anerkennend, billigend, einverständig, zustimmend
Gegenwörter:
[1] abfällig, abwertend
Beispiele:
[1] „Allgemein beifällig aufgenommen wurde erwartungsgemäß der Teil der Ausstellung, der mit sorgfältig ausgewählten und mitunter eindrucksvoll inszenierten Kostproben traditioneller druckgraphischer Reproduktionskunst bestritten wird […]“.



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