beischlafen
Verb: Worttrennung: Bedeutungen:
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Verb: Worttrennung:
- bei·schla·fen, Präteritum: schlief bei, Partizip II: bei·ge·schla·fen
Aussprache:
- IPA [ˈbaɪ̯ˌʃlaːfn̩]
- [1] selten, mit Dativ, jemandem beischlafen: Geschlechtsverkehr/Beischlaf haben, miteinander schlafen
- [1] enthalten
- [1] „§ 1. Wer seinem Kinde oder einem anderen seiner Nachkommen beischläft, wird mit Zuchthaus von zwei bis zu acht Jahren bestraft.“
- [1] „Ebenso wenn Jemand einem Frauenzimmer beigeschlafen hat, so muß er angeben, ob sie unverheirathet, oder eines Andern Ehefrau, oder eine Verwandte, oder durch irgend ein feierliches Gelübde Gott geweiht war.“ (1867)
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