bekunden
Siehe auch: Bekunden
Verb:

Worttrennung:
be·kun·den, Präteritum: be·kun·de·te, Partizip II: be·kun·det
Aussprache:
IPA [bəˈkʊndn̩]
Bedeutungen:
[1] transitiv: deutlich zum Ausdruck bringen, meist durch Worte, aber auch durch Verhalten und Gestik/Mimik
[2] transitiv, juristisch: (vor Gericht) aussagen, eine Aussage tätigen
[3] transitiv, gehoben: von etwas zeugen, etwas zeigen/aufzeigen
Herkunft:
etymologisch: vom Verb kunden aus der niederdeutschen Rechtssprache, einer mitteldeutschen Nebenform von künden
strukturell: Ableitung vom Adjektiv kund mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) be-
Gegenwörter:
[1] für sich behalten
[2] die Aussage verweigern
[3] verschleiern
Beispiele:
[1] „Du musst ja nicht gleich reden wie ein Wasserfall, eine Zwischenfrage hier und da, Blickkontakt und ein Lächeln können schon enorm helfen, Dein Interesse zu bekunden.
[2] „Polz bekundete vor Gericht das Gleiche, Karl Wolter aber bestritt den Vorfall.“
[3] „Seine anthropologische Sicht ist lehrreich, sie bekundet eine gesunde Beobachtungsgabe und ein gutes Urteil.“
Übersetzungen:
Bekunden
Substantiv, n:

Worttrennung:
Be·kun·den, kein Plural
Aussprache:
IPA [bəˈkʊndn̩]
Bedeutungen:
[1] Für diese Bedeutung fehlt noch eine Definition.
Herkunft:
Substantivierung des Verbs bekunden
Beispiele:
[1] „Der Einsatz von Satelliten zur Raketenwarnung, Nachrichtenübermittlung, Wetterbeobachtung, Navigation und Aufklärung habe nach eigenem Bekunden die Kampfkraft der integrierten Streitkräfte der USA gestärkt.“



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