beleidigen
Verb, regelmäßig:

Flexion

Worttrennung:
be·lei·di·gen, Präteritum: be·lei·dig·te, Partizip II: be·lei·digt
Aussprache:
IPA [bəˈlaɪ̯dɪɡn̩]
Bedeutungen:
[1] umgangssprachlich: jemanden in seiner Ehre oder Würde durch Worte oder Taten verletzen
[2] Rechtsprechung: den Tatbestand der Beleidigung[3] verwirklichen
[3] übertragen: auf etwas (insbesondere Sinnesorgane) dadurch einwirken, dass sie als negativ zu klassifizierenden Eindrücken ausgesetzt werden
Synonyme:
[1] insultieren, kränken, verletzen; umgangssprachlich, vulgär: jemandem mit dem Hintern/Arsch durchs Gesicht fahren
Gegenwörter:
[1] respektieren, in hohem Ansehen halten, würdigen
Beispiele:
[1] Es gibt keinen Grund, mich zu beleidigen.
[1] „Der Stolz und die Härte des Abtes beleidigte sie, sie aßen und tranken nicht, und warfen sich unwillig in Kleidern auf die schlechten Lagerstätten.“
[2] Mein Nachbar wurde angezeigt, weil er die schwangere Frau seines Arbeitskollegen beleidigt hat.
[3] Die Musik, die in diesem Restaurant im Hintergrund gespielt wird, beleidigt jedes Ohr.
[3] Im Museum gibt es eine neue Ausstellung mit Bildern, die das Auge jedes Betrachters beleidigen.
Redewendungen:
die beleidigte Leberwurst spielen
Übersetzungen:


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