beleidigen
Verb, regelmäßig: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Verb, regelmäßig: Worttrennung:
- be·lei·di·gen, Präteritum: be·lei·dig·te, Partizip II: be·lei·digt
Aussprache:
- IPA [bəˈlaɪ̯dɪɡn̩]
- [1] umgangssprachlich: jemanden in seiner Ehre oder Würde durch Worte oder Taten verletzen
- [2] Rechtsprechung: den Tatbestand der Beleidigung[3] verwirklichen
- [3] übertragen: auf etwas (insbesondere Sinnesorgane) dadurch einwirken, dass sie als negativ zu klassifizierenden Eindrücken ausgesetzt werden
- [1] insultieren, kränken, verletzen; umgangssprachlich, vulgär: jemandem mit dem Hintern/Arsch durchs Gesicht fahren
- [1] Es gibt keinen Grund, mich zu beleidigen.
- [1] „Der Stolz und die Härte des Abtes beleidigte sie, sie aßen und tranken nicht, und warfen sich unwillig in Kleidern auf die schlechten Lagerstätten.“
- [2] Mein Nachbar wurde angezeigt, weil er die schwangere Frau seines Arbeitskollegen beleidigt hat.
- [3] Die Musik, die in diesem Restaurant im Hintergrund gespielt wird, beleidigt jedes Ohr.
- [3] Im Museum gibt es eine neue Ausstellung mit Bildern, die das Auge jedes Betrachters beleidigen.
- die beleidigte Leberwurst spielen
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