bemündeln
Verb: Worttrennung: Bedeutungen:
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Verb: Worttrennung:
- be·mün·deln, Präteritum: be·mün·del·te, Partizip II: be·mün·delt
Aussprache:
- IPA [bəˈmʏndl̩n]
- [1] veraltet: für jemanden die Vormundschaft übernehmen
- [2] veraltet: einen bevormunden, als Mündel und unmündig behandeln
- Ableitung vom Substantiv Mündel mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) be-
- [1, 2] „Bevormunden, das ebenfalls in der Paulskirche für nicht-juristische und nicht-private Kontexte verwendet wird (Grünert 1974, 128); auch Sanders bringt für Vormundschaft, bzw. bemündeln einen politischen Beleg: ‚Wir Deutschen sind 300 Jahr in Vormundschaft geblieben, bemündelt von der ganzen Welt. Scherenberg gd. 100.‘“
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