bemündeln
Verb:

Flexion

Worttrennung:
be·mün·deln, Präteritum: be·mün·del·te, Partizip II: be·mün·delt
Aussprache:
IPA [bəˈmʏndl̩n]
Bedeutungen:
[1] veraltet: für jemanden die Vormundschaft übernehmen
[2] veraltet: einen bevormunden, als Mündel und unmündig behandeln
Herkunft:
Ableitung vom Substantiv Mündel mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) be-
Beispiele:
[1, 2] „Bevormunden, das ebenfalls in der Paulskirche für nicht-juristische und nicht-private Kontexte verwendet wird (Grünert 1974, 128); auch Sanders bringt für Vormundschaft, bzw. bemündeln einen politischen Beleg: ‚Wir Deutschen sind 300 Jahr in Vormundschaft geblieben, bemündelt von der ganzen Welt. Scherenberg gd. 100.‘“



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