berühmen
Verb: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Verb: Worttrennung:
- be·rüh·men, Präteritum: be·rühm·te, Partizip II: be·rühmt
Aussprache:
- IPA [bəˈʁyːmən]
- [1] reflexiv: ein Lob auf sich selbst aussprechen
- [2] Rechtswesen, reflexiv: sich auf etwas berufen
- [1] „Aber es ist noch schlimmer: Sie berühmen sich eines Modells, das Sie in Wahrheit gar nicht wollen.“
- [2] Ein ausdrückliches Berühmen ist nicht erforderlich, schon die Zustellung einer Zahlungsaufforderung reicht aus.
- [2] „Die Bekl. berühmen sich einer Antragsberechtigung nach § 3 Abs. 3 SachenRBerG.“
- englisch: [1] pride
- russisch: [1] хвалить, славить; [2] ссылаться на что-либо
- spanisch: [1] enorgullecerse
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