berühmen
Verb:

Flexion

Worttrennung:
be·rüh·men, Präteritum: be·rühm·te, Partizip II: be·rühmt
Aussprache:
IPA [bəˈʁyːmən]
Bedeutungen:
[1] reflexiv: ein Lob auf sich selbst aussprechen
[2] Rechtswesen, reflexiv: sich auf etwas berufen
Herkunft:
Ableitung vom Verb rühmen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) be-
Beispiele:
[1] „Aber es ist noch schlimmer: Sie berühmen sich eines Modells, das Sie in Wahrheit gar nicht wollen.“
[2] Ein ausdrückliches Berühmen ist nicht erforderlich, schon die Zustellung einer Zahlungsaufforderung reicht aus.
[2] „Die Bekl. berühmen sich einer Antragsberechtigung nach § 3 Abs. 3 SachenRBerG.“
Übersetzungen:


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