Verb: Worttrennung:
- be·rech·ti·gen, Präteritum: be·rech·tig·te, Partizip II: be·rech·tigt
Aussprache:
- IPA [bəˈʁɛçtɪɡn̩]
- [1] transitiv: jemanden mit gewissen Rechten oder Befugnissen ausstatten
- Derivation (Ableitung) zum Substantiv Recht mit dem Präfix be-, dem Suffix -ig und der Flexionsendung -en
- [1] „Eine eigenmächtige Untervermietung berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung des gesamten Mietvertrages.“
- [1] In der Vierergruppe D hatten die letztplatzierten Dresdnerinnen bereits vor der Partie keine Chance mehr auf einen der ersten beiden Ränge gehabt, die zur Teilnahme an den Play-offs berechtigen.
- [1] Europäische Firmen, die Treibhausgase produzieren, erhalten ein Budget an Emissionsrechten (CO₂-Zertifikaten), die jeweils zur Emission von einer Tonne Kohlendioxid berechtigen.
- englisch: [1] authorize, entitle
- französisch: [1] autoriser, donner le droit
- italienisch: [1] autorizzare
- spanisch: [1] autorizar, facultar, habilitar
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