bescheinigen
Verb:

Flexion

Worttrennung:
be·schei·ni·gen, Präteritum: be·schei·nig·te, Partizip II: be·schei·nigt
Aussprache:
IPA [bəˈʃaɪ̯nɪɡn̩]
Bedeutungen:
[1] intransitiv: schriftlich bestätigen
[2] transitiv: etwas für richtig erklären, eine bestimmte Eigenschaft anerkennen
Herkunft:
Ableitung von Schein mit dem Präfix be- und dem Suffix -ig sowie zusätzlich nötiger Flexionsendung -en
Beispiele:
[1] Sie bescheinigte ihm den Erhalt des Pakets.
[2] „Kluge Kapitalanleger lassen sich nicht nur bisherige Mietverträge zur Prüfung aushändigen, sondern lassen sich auch den regelmäßigen Mieteingang bescheinigen, indem sie z.B. Einsicht in die Kontoauszüge des Vorbesitzers bekommen.“
Übersetzungen:


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