beschlagnahmen
Verb: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Verb: Worttrennung:
- be·schlag·nah·men, Präteritum: be·schlag·nahm·te, Partizip II: be·schlag·nahmt
Aussprache:
- IPA [bəˈʃlaːkˌnaːmən]
- [1] transitiv: im Auftrag einer Behörde oder durch ein Gesetz wegnehmen
- [2] scherzhaft: für sich in Anspruch nehmen
- Derivation (Ableitung) zum Substantiv Beschlagnahme durch Konversion
- [1] einziehen, konfiszieren, requirieren, sicherstellen; österreichisch: exekutieren
- [2] in Beschlag nehmen, mit Beschlag belegen
- [1] „Im Juli 2012 wurde der Lebensunterhalt von etwa 800 Roma-Familien gefährdet, als die Polizei von Tirana einen Verwaltungsakt umsetzte, der das Sammeln von Abfall und anderen wiederverwendbaren Materialien verbot, und ihre Fahrzeuge und andere Ausrüstungsgegenstände beschlagnahmte.“
- [2] Kinder können ihre Eltern den ganzen Tag beschlagnahmen.
- [2] Und sie übermittelt mir nicht eine Idee oder gar ein Programm, sondern ist ein Handeln, das mich beschlagnahmt.
- englisch: [1] confiscate, seize
- französisch: [1] saisir, confisquer
- italienisch: [1] confiscare, sequestrare
- portugiesisch: [1] confiscar
- russisch: [1] конфисковать
- spanisch: [1] confiscar, incautar
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