beschlagnahmen
Verb:

Flexion

Worttrennung:
be·schlag·nah·men, Präteritum: be·schlag·nahm·te, Partizip II: be·schlag·nahmt
Aussprache:
IPA [bəˈʃlaːkˌnaːmən]
Bedeutungen:
[1] transitiv: im Auftrag einer Behörde oder durch ein Gesetz wegnehmen
[2] scherzhaft: für sich in Anspruch nehmen
Herkunft:
Derivation (Ableitung) zum Substantiv Beschlagnahme durch Konversion
Synonyme:
[1] einziehen, konfiszieren, requirieren, sicherstellen; österreichisch: exekutieren
[2] in Beschlag nehmen, mit Beschlag belegen
Beispiele:
[1] „Im Juli 2012 wurde der Lebensunterhalt von etwa 800 Roma-Familien gefährdet, als die Polizei von Tirana einen Verwaltungsakt umsetzte, der das Sammeln von Abfall und anderen wiederverwendbaren Materialien verbot, und ihre Fahrzeuge und andere Ausrüstungsgegenstände beschlagnahmte.
[2] Kinder können ihre Eltern den ganzen Tag beschlagnahmen.
[2] Und sie übermittelt mir nicht eine Idee oder gar ein Programm, sondern ist ein Handeln, das mich beschlagnahmt.
Übersetzungen:


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