beurkunden
Verb: Worttrennung: Bedeutungen:
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Verb: Worttrennung:
- be·ur·kun·den, Präteritum: be·ur·kun·de·te, Partizip II: be·ur·kun·det
Aussprache:
- IPA [bəˈʔuːɐ̯ˌkʊndn̩]
- [1] etwas amtlich bestätigen, wobei auch ein entsprechendes Dokument (Urkunde) erstellt wird
- [2] veraltet: sich zeigen, offenbaren
- [1] Einen Grundstückskaufvertrag in Deutschland muss man notariell beurkunden lassen.
- [1] Die Standesämter beurkunden den Personenstand.
- [2] „Ueberall beurkundet sich in ihnen jene Höhe der Auffassung, jene Tiefe der Ansichten, die den Stempel des wahren Genies an der Stirne tragen.“
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