beurkunden
Verb:

Flexion

Worttrennung:
be·ur·kun·den, Präteritum: be·ur·kun·de·te, Partizip II: be·ur·kun·det
Aussprache:
IPA [bəˈʔuːɐ̯ˌkʊndn̩]
Bedeutungen:
[1] etwas amtlich bestätigen, wobei auch ein entsprechendes Dokument (Urkunde) erstellt wird
[2] veraltet: sich zeigen, offenbaren
Herkunft:
Ableitung vom Verb urkunden mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) be-
Beispiele:
[1] Einen Grundstückskaufvertrag in Deutschland muss man notariell beurkunden lassen.
[1] Die Standesämter beurkunden den Personenstand.
[2] „Ueberall beurkundet sich in ihnen jene Höhe der Auffassung, jene Tiefe der Ansichten, die den Stempel des wahren Genies an der Stirne tragen.“



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