beurlauben
Verb: Worttrennung: Bedeutungen:
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Verb: Worttrennung:
- be·ur·lau·ben, Präteritum: be·ur·laub·te, Partizip II: be·ur·laubt
Aussprache:
- IPA [bəˈʔuːɐ̯ˌlaʊ̯bn̩]
- [1] (vorübergehend) von der Arbeit/der Schule/dem Studium freistellen
- [2] die Anwesenheit am Arbeitsplatz verbieten (weil die beurlaubte Person dort in Zukunft nicht mehr arbeiten wird)
- [1] zurückrufen
- [2] einstellen
- [1] „Die Autorin und Lehrerin Lamya Kaddor ist aus Sicherheitsgründen vom Schuldienst beurlaubt worden.“
- [1] Kannst du dich nicht für eine Woche beurlauben lassen? Unbezahlt, wenn es sein muss?
- [2] Der Trainer ist mit sofortiger Wirkung beurlaubt, die Suche nach seinem Nachfolger läuft bereits auf Hochtouren.
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