bevollmächtigen
Verb: Worttrennung: Bedeutungen:
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Verb: Worttrennung:
- be·voll·mäch·ti·gen, Präteritum: be·voll·mäch·tig·te, Partizip II: be·voll·mäch·tigt
Aussprache:
- IPA [bəˈfɔlˌmɛçtɪɡn̩]
- [1] jemandem eine Erlaubnis (Vollmacht) geben, meist um Rechtsgeschäfte in fremdem Namen zu tätigen
- Ableitung vom Substantiv Vollmacht mit dem Zirkumfix be-…-ig und Umlaut
- [1] entmachten
- [1] „Auch erklärten sie sich nachträglich mit den Beschlüssen des Gautages einverstanden, waren jedoch nicht bevollmächtigt, im Namen aller Libauer zu sprechen.“
- [1] Sie hatte ihre Tochter bevollmächtigt, die Bankgeschäfte zu erledigen.
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