bevollmächtigen
Verb:

Flexion

Worttrennung:
be·voll·mäch·ti·gen, Präteritum: be·voll·mäch·tig·te, Partizip II: be·voll·mäch·tigt
Aussprache:
IPA [bəˈfɔlˌmɛçtɪɡn̩]
Bedeutungen:
[1] jemandem eine Erlaubnis (Vollmacht) geben, meist um Rechtsgeschäfte in fremdem Namen zu tätigen
Herkunft:
Ableitung vom Substantiv Vollmacht mit dem Zirkumfix be-…-ig und Umlaut
Gegenwörter:
[1] entmachten
Beispiele:
[1] „Auch erklärten sie sich nachträglich mit den Beschlüssen des Gautages einverstanden, waren jedoch nicht bevollmächtigt, im Namen aller Libauer zu sprechen.“
[1] Sie hatte ihre Tochter bevollmächtigt, die Bankgeschäfte zu erledigen.



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