bevorrechten
Verb: Worttrennung: Bedeutungen:
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Verb: Worttrennung:
- be·vor·rech·ten, Präteritum: be·vor·rech·te·te, Partizip II: be·vor·rech·tet
Aussprache:
- IPA [bəˈfoːɐ̯ˌʁɛçtn̩]
- [1] selten, Synonym zu: bevorrechtigen
- Ableitung vom Substantiv Vorrecht mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) be-
- [1] benachteiligen
- [1] „Wurde eine Forderung in einem Ansgleichsverfahren als bevorrechtet erklärt, so gilt diese Begünstigung für ein in der Folge gegen dieselbe Partei eingeleitetes zweites Ausgleichsverfahren nicht.“ (1917)
- [1] „Im Provinzialständegesetz für die Rheinprovinz aus dem Jahre 1824 hatte sich der König vorbehalten, ‚den Besitz bedeutender Familien-Fideikommißgüter durch Ertheilung von Virilstimmen zu bevorrechten‘.“
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