bevorrechtigen
Verb: Worttrennung: Bedeutungen:
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Verb: Worttrennung:
- be·vor·rech·ti·gen, Präteritum: be·vor·rech·tig·te, Partizip II: be·vor·rech·tigt
Aussprache:
- IPA [bəˈfoːɐ̯ˌʁɛçtɪɡn̩]
- [1] besserstellen als jemand oder etwas anderes, oft indem besondere Regelungen getroffen werden
- Ableitung vom Substantiv Vorrecht mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) be-
- [1] „Die Gegenüberstellung von Nachfrage und vorhandenem Angebot liefert eine Übersicht über die Notwendigkeit, Anwohner durch Anwohnerparkausweise zu bevorrechtigen.“
- [1] „Die Arbeitserlaubnis-EU kann nicht erteilt werden, wenn bevorrechtigte Arbeitnehmer für die beabsichtigte Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt verfügbar sind.“
- [1] „Soweit der geschätzte Verwertungserlös die bevorrechtigte Forderung übersteigt, wird lediglich die Forderung bezahlt.“
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