bevorrechtigen
Verb:

Flexion

Worttrennung:
be·vor·rech·ti·gen, Präteritum: be·vor·rech·tig·te, Partizip II: be·vor·rech·tigt
Aussprache:
IPA [bəˈfoːɐ̯ˌʁɛçtɪɡn̩]
Bedeutungen:
[1] besserstellen als jemand oder etwas anderes, oft indem besondere Regelungen getroffen werden
Herkunft:
Ableitung vom Substantiv Vorrecht mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) be-
Gegenwörter:
[1] benachteiligen, gleichstellen
Beispiele:
[1] „Die Gegenüberstellung von Nachfrage und vorhandenem Angebot liefert eine Übersicht über die Notwendigkeit, Anwohner durch Anwohnerparkausweise zu bevorrechtigen.
[1] „Die Arbeitserlaubnis-EU kann nicht erteilt werden, wenn bevorrechtigte Arbeitnehmer für die beabsichtigte Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt verfügbar sind.“
[1] „Soweit der geschätzte Verwertungserlös die bevorrechtigte Forderung übersteigt, wird lediglich die Forderung bezahlt.“



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