bewenden
Verb:

Worttrennung:
be·wen·den, Präteritum: be·wen·de·te, be·wand·te Partizip II: be·wen·det, be·wandt
Aussprache:
IPA [bəˈvɛndn̩]
Bedeutungen:
[1] es genug sein lassen; eine Sache nicht weiterverfolgen; etwas auf sich beruhen lassen
Beispiele:
[1] Du bekommst kein Tageschgeld gekürzt, lassen wir es bei Hausarrest bewenden.
[1] „Dabei bewendete es nicht. Am 9. Januar erscheint zu Wolfenbüttel, als Herzoglicher Immediat-Commissair, der Hof- und Justizrath Fricke.“ (1830)
[1] als Adjektiv verwendetes Partizip: „Mit der Gesundheit eines Menschen kann es gut oder schlecht bewandt und bestellt seyn.“ (1818)



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