bewerben
Verb:

Worttrennung:
be·wer·ben, Präteritum: be·warb, Partizip II: be·wor·ben
Aussprache:
IPA [bəˈvɛʁbn̩]
Bedeutungen:
[1] intransitiv, reflexiv: sich um eine Anstellung, um eine Kandidatur, um eine Ausschreibung oder Ähnliches in einem bestimmten Verfahren bemühen
[2] transitiv, mit Akkusativ: für etwas werben, etwas protegieren, etwas popularisieren
[3] transitiv, schweizerisch, mit Akkusativ: bewirtschaften, nutzen, verwalten
Herkunft:
Mittelhochdeutsch bewerben und Althochdeutsch bihwerban
Ableitung von werben mit dem Präfix be-
Synonyme:
[1] sich anbieten, sich zur Verfügung stellen
Gegenwörter:
[1] sich verstecken, sich verbergen, eine Gelegenheit versäumen
[2] kritisieren, niedermachen
Beispiele:
[1] Nach seinem Abschluss an der Universität bewarb sich der Absolvent sofort um eine Stelle beim Autokonzern.
[1] „Für das Stipendium kann man sich nicht bewerben. Die Nominierung erfolgt anonym.“
[2] Die Kinder wollen ihr kommendes Theaterstück so oft wie möglich bewerben, damit es eine große Anzahl an Zuschauern gibt.
[2] Der Handelsvertreter hat in seinem Bezirk zwar intensiv potentielle Kunden beworben, aber nur 10 Kunden werben können.
[3] „Diese [die Rechtsordnung] gebietet dem Grundeigentümer ganz allgemein, seinen Grund und Boden so zu bewerben, dass Schädigungen Dritter ausgeschlossen sind.“
Übersetzungen:


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