brachliegen
Verb:

Worttrennung:
brach·lie·gen, Präteritum: lag brach, Partizip II: brach·ge·le·gen
Aussprache:
IPA [ˈbʁaːxˌliːɡn̩]
Bedeutungen:
[1] über landwirtschaftliche Fläche: ruhen, nicht bearbeitet/bestellt werden
[2] über Bauland: nicht bebaut sein; auch übertragen: ungenutzt sein
Herkunft:
Komposition aus dem Verb liegen und dem Adjektiv brach
Gegenwörter:
[1] bestellen, bewirtschaften
Beispiele:
[1] Der Ackerboden erholt sich, wenn er brachliegen kann.
[2] Steigende Bodenpreise können dazu führen, dass Baugrundstücke brachliegen.
[2] Wenn die Produktionskapazität nicht ausgelastet ist, liegen wichtige Potentiale brach.



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