brachliegen
Verb: Worttrennung: Bedeutungen:
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Verb: Worttrennung:
- brach·lie·gen, Präteritum: lag brach, Partizip II: brach·ge·le·gen
Aussprache:
- IPA [ˈbʁaːxˌliːɡn̩]
- [1] über landwirtschaftliche Fläche: ruhen, nicht bearbeitet/bestellt werden
- [2] über Bauland: nicht bebaut sein; auch übertragen: ungenutzt sein
- Komposition aus dem Verb liegen und dem Adjektiv brach
- [1] bestellen, bewirtschaften
- [1] Der Ackerboden erholt sich, wenn er brachliegen kann.
- [2] Steigende Bodenpreise können dazu führen, dass Baugrundstücke brachliegen.
- [2] Wenn die Produktionskapazität nicht ausgelastet ist, liegen wichtige Potentiale brach.
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