ehebrechen
Verb:

Worttrennung:
ehe·bre·chen, Partizip II: ehe·ge·bro·chen
Aussprache:
IPA [ˈeːəˌbʁɛçn̩]
Bedeutungen:
[1] gehoben, veraltet: die eheliche (geschlechtliche) Treue verletzen
Herkunft:
mittelhochdeutsch ēbrechen; Zusammensetzung aus dem Substantiv Ehe und dem Verb brechen
Synonyme:
[1] adulterieren, betrügen, die Ehe brechen/Ehebruch begehen, fremdgehen, treulos/untreu sein
Gegenwörter:
[1] treu sein
Beispiele:
[1] „Die zehn Gebote lehrte sie mich nun freilich zeitiger, als ich sie hätte lernen sollen, wenigstens zeitiger, als ich wußte, was ehebrechen sei.“
[1] „Glaubt nicht, ihr Mönche, daß ihr sicher seyd, wenn ihr sagt: große Laster begehen wir nicht in dem Kloster: ich ehebreche nicht, ich stehle nicht, ich tödte nicht....“
[1] „Wenn du nun nicht ehebrichst, tödtest aber, so bist du Uebertreter des Gesetzes geworden.“
[1] „Die Tragik ist nicht mehr, daß er seinen Beruf verfehlt, daß er schuldig wird, daß er ehebricht oder arm ist.“
[1] „Denn sie haben ehegebrochen, und Blut (ist) an ihren Händen, und (zwar) mit ihren Dreckgötzen haben sie ehegebrochen, und auch ihre Söhne, welche sie Mir geboren, ließen sie ihnen hindurchgehen zum Verzehren.“
[1] „Und haben wir beide nicht, wenn’s drauf ankommt, den Wunsch, zu stehlen, zu lügen und ehezubrechen?“
Redewendungen:
Du sollst nicht ehebrechen!
Übersetzungen:


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