ehelich
Adjektiv: Bedeutungen: Übersetzungen: Konjugierte Form: Worttrennung: Grammatische Merkmale:
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Adjektiv:
Positiv Komparativ Superlativ ehelich - -
- ehe·lich, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA [ˈeːəlɪç]
- [1] aus einer gültigen Ehe stammend (Nachkommen)
- [2] sich auf die Ehe beziehend, in der Ehe üblich
- [1] legitim
- [1] außerehelich, illegitim, nicht ehelich/nichtehelich, unehelich, vorehelich
- [2] außerehelich, vorehelich
- [1] „Deutsche Kinder, die ehelich geboren sind, bei denen jedoch der biologische Vater ein anderer als der Ehegatte ist, gelten rechtlich automatisch als Kinder des Ehemannes.“
- [2] „Es ist entweder zu viel Wind oder zu wenig, die Enge an Bord beginnt die eheliche Harmonie empfindlich zu stören und das ewige Geschaukel braucht auch kein Mensch.“
[1] aus einer gültigen Ehe stammend (Nachkommen)
- englisch: conjugal, connubial, marital, matrimonial
- französisch: légitime
- italienisch: legittimo
- portugiesisch: legítimo
- spanisch: matrimonial, conyugal, marital
[2] sich auf die Ehe beziehend, in der Ehe üblich
- französisch: conjugal, matrimonial
- italienisch: coniugale, matrimoniale
- portugiesisch: conjugal, marital, matrimonial
- ehe·lich
Aussprache:
- IPA [ˈeːəlɪç]
- 2. Person Singular Imperativ Präsens Aktiv des Verbs ehelichen
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