eigentümlich
Adjektiv:

Worttrennung:
ei·gen·tüm·lich, Komparativ: ei·gen·tüm·li·cher, Superlativ: am ei·gen·tüm·lichs·ten
Aussprache:
IPA [ˈaɪ̯ɡn̩ˌtyːmlɪç], österreichisch auch: [aɪ̯ɡn̩ˈtyːmlɪç]
Bedeutungen:
[1] auf bestimmte Art typisch, charakteristisch für eine Person, Sache oder Situation
[2] seltsam und merkwürdig anmutend
[3] zum Eigentum gehörend
Gegenwörter:
[1] untypisch
[2] normal
Beispiele:
[1, 3] „Mit den Worten »eigentümlich geistige Schöpfung« wird betont, daß die Persönlichkeit des Urhebers, die Einmaligkeit seines Wesens, in der Schöpfung so zum Ausdruck kommen müsse, daß auch dieser dadurch der Stempel der Einmaligkeit und der Zugehörigkeit zu ihrem Schöpfer aufgeprägt wird.“
[1, 2] „Ihren Namen haben die Hufeisennasen von ihrer eigentümlich geformten Schnauze.“
[2] „Darum sind die Darstellungen von Entdeckerreisen ins Innere Afrikas und die ihnen folgenden kolonialen Eroberungszüge häufig durch eigentümlich menschenleere Szenarien geprägt.“
[3] „Da die Kläger nach dem Kündigungsvorbringen hinsichtlich des gekündigten Teiles des Mietgegenstandes in Wohnungsgemeinschaft treten wollen, sohin die Frage des Eigenbedarfes lediglich vom Standpunkt der Miteigentümergemeinschaft zu beurteilen ist, erscheint es rechtlich nicht von Bedeutung, ob jeder der beiden Kläger die Liegenschaft zur Hälfte eigentümlich besitzt.“
[3] „Werke im Sinne dieses Gesetzes sind eigentümliche geistige Schöpfungen auf den Gebieten der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Künste und der Filmkunst.“
Übersetzungen:


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