einbringlich
Adjektiv:

Worttrennung:
ein·bring·lich, Komparativ: ein·bring·li·cher, Superlativ: am ein·bring·lichs·ten
Aussprache:
IPA [ˈaɪ̯nˌbʁɪŋlɪç]
Bedeutungen:
[1a] viel (an Geld oder an etwas anderem Erwünschten) einbringend; einen Gewinn bringend
[1b] speziell, nicht steigerbar, häufig verneint: (von einem Kredit oder Ähnlichem:) so beschaffen, dass die Rückzahlung tatsächlich durchgesetzt werden kann [und zum Beispiel nicht an der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners scheitert]; (von einem auf die Erbringung einer Leistung – meist: Zahlung – gerichteten Anspruch:) tatsächlich durchsetzbar
Synonyme:
[1a] einträglich, ertragreich, gewinnbringend, lohnend, lukrativ, rentabel, rentierlich
Gegenwörter:
[1b] uneinbringlich
Beispiele:
[1a] „Hierauf fragte sie mich: Ob ich wohl noch Zeit übrig hätte, täglich eine Privat-Lection zu geben, die mir sehr einbringlich sein würde?“ (1830)
[1a] „Bekannt ist, daß England sich 1713 im Frieden von Utrecht vom spanischen König das ‚Asiento‘ ausbedungen hatte, das einbringliche Monopol des Sklavenhandels mit Spanisch-Amerika.“
[1a] „Zugleich wurde vereinbart, die Pauschale für die Jahre nach 1975 der Verkehrsentwicklung anzupassen – eine für die DDR einbringliche Klausel.“
[1a] „Bevorzugtes Revier für Einkäufer Kath war zu dieser Zeit das Erzgebirge – eine höchst einbringliche Gegend.“
[1a] „Die im Rahmen der Bewerbungsgespräche geführten Diskussionen seien ‚sehr einbringlich‘ gewesen und hätten ‚gute Anstösse‘ gegeben.“
[1b] „[…] nicht weniger hat er verschiedene Belägerungen / ohne das geringste weder an Geld / Proviant, noch andern mangeln zu lassen / ausgeführt: […] Darzu 22. Millionẽ. 46000. Francken baar Geld in die Schatzkammer gebracht / anbey auff 18. Mil. 613000. Francken in gleich einbringlichen Schulden […]“ (ca. 1680)
[1b] „Zweytens haftet der Ueberträger nicht für eine zur Zeit der Abtretung einbringliche, aber in der Folge uneinbringlich gewordene Forderung […]“ (1814)
[1b] „Demnach kann eine zivilrechtliche Forderung, die in einem EU-Staat nicht einbringlich ist, in einem anderen EU-Staat vollstreckt werden – falls der Schuldner dort über pfändbares Vermögen verfügt.“
[1b] „Unter geltendem Konkursrecht treten Konkursmassen in unzähligen Fällen bestrittene oder schwer einbringliche Rechtsansprüche an die Gläubiger […] ab, weil Konkursmassen nicht über genügend Mittel für eine eigene Geltendmachung verfügen.“
[1b] „Chinas große Geschäftsbanken sitzen auf ‚faulen‘ Krediten (also solchen, die nicht einbringlich sind) von 860 Mrd. Yuan (81 Mrd. Euro).“
[1b] „Aufgrund des schlechten Geschäftsgangs der Discothek wäre die Miete ohnedies nicht einbringlich gewesen.“
[1b] „Hohe Außenstände vor allem von französischen und deutschen Banken in Griechenland wären kaum mehr einbringlich.“



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