einreichen
Verb:

Worttrennung:
ein·rei·chen, Präteritum: reich·te ein, Partizip II: ein·ge·reicht
Aussprache:
IPA [ˈaɪ̯nˌʁaɪ̯çn̩]
Bedeutungen:
[1] bei einer Behörde vorlegen, einem Amt zur Bearbeitung vorbringen
[2] ursprünglich: jemanden für ein Amt vorschlagen, für eine Beförderung vorschlagen
Beispiele:
[1] Ich habe alle Unterlagen zur Prüfung eingereicht.
[1] „Die Scheidung ist eingereicht; sie wird alsbald ausgesprochen werden.“
[2] Auch Künstler wurden zur Ordensverleihung eingereicht.
Übersetzungen:


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