einschulen
Verb: Worttrennung: Bedeutungen:
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Verb: Worttrennung:
- ein·schu·len, Präteritum: schul·te ein, Partizip II: ein·ge·schult
Aussprache:
- IPA [ˈaɪ̯nˌʃuːlən]
- [1] in eine bestimmte Tätigkeit einweisen
- [2] vor allem in Deutschland: den Schulbesuch beginnen lassen
- [1] einweisen, unterweisen
- [1] „Die Einschulung gemäß Abs. 2 ist für Betriebswärter gemäß Abs. 4 unabhängig von ihrer Dauer unter der Leitung eines einschulenden Betriebswärters oder von Personen möglich, die ihre Befähigung zur Einschulung auf andere Weise als durch ein Betriebswärterzeugnis nachgewiesen haben.“
- [1] „Es seien natürlich viele Unternehmer unter Zugzwang, weil sie Angebote von verschiedenen Kassenanbietern einholen müssten. Sie müssten sich das System in der Praxis einmal anschauen und sich einschulen lassen.“
- [1] „Firmen sparen sich die Suche nach externen Programmen und müssen keine Trainer einschulen.“
- [1] „Der Arzt und/oder die diplomierte Pflegefachkraft müssen sich zuerst vergewissern, dass die Betreuungskraft in der Lage ist, diese Tätigkeiten durchzuführen, und sie müssen sie in diese Tätigkeiten einschulen und sie anleiten.“
- [2] „Am Sonnabend werden in Niedersachsen 78.200 Jungen und Mädchen eingeschult.“
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