einweisen
Verb:

Worttrennung:
ein·wei·sen, Präteritum: wies ein, Partizip II: ein·ge·wie·sen
Aussprache:
IPA [ˈaɪ̯nˌvaɪ̯zn̩]
Bedeutungen:
[1] jemandem einen Platz, eine Stelle zuweisen
[2] jemanden (zum Beispiel einen Patienten) in ein Krankenhaus oder in eine Klinik (Psychiatrie…) überstellen (transportieren/ transferieren).
[3] jemandem helfen einzuparken, indem man jemanden lotst
[4] einen Kollegen oder sonst jemanden, in eine neue Aufgabe einführen
Synonyme:
[2] überweisen
[4] einführen, einschulen
Beispiele:
[1] „Diese Einschätzung kann sich u. a. auf ein Urteil des BGH stützen, wonach es die Besetzungsrüge begründet, wenn eine Planstelle am Oberlandesgericht nur deshalb mit einem bereits erprobten und als geeignet befundenen Hilfsrichter besetzt wird, weil die Justizverwaltung ihn wegen des Fehlens einer allgemeinen Beförderungsstelle nicht in eine Planstelle am Oberlandesgericht einweisen konnte.“
[2] „Die zuständige Jugendrichterin in Mailand möchte die flüchtige Ruby regelkonform wieder in ein Heim für schwer erziehbare Jugendliche einweisen, doch Berlusconi bekommt sie frei.“
[3] Ich wies die Frau in den Parkplatz ein.
[3] „Gemäß § 10 StVO müssten sich hier Ein- und Ausfahrende gegebenenfalls sogar einweisen lassen, damit eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“
[4] Ich wies das Örtliche Personal in die neue Technik ein.
Übersetzungen:


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