entäußern
Verb:

Worttrennung:
ent·äu·ßern, Präteritum: ent·äu·ßer·te, Partizip II: ent·äu·ßert
Aussprache:
IPA [ɛntˈʔɔɪ̯sɐn]
Bedeutungen:
[1] reflexiv: auf etwas verzichten
[2] reflexiv: sich von Dingen trennen, indem man sie weggibt
Herkunft:
Ableitung vom Verb äußern mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) ent-
Gegenwörter:
[1, 2] zulegen
Beispiele:
[1] „Da hat sich, ihr Mönche, ein Mönch beim Wünschen der Begierde entäußert, des Verlangens entäußert, der Sehnsucht entäußert, des Gelüstens entäußert, des Fieberns entäußert, des Dürstens entäußert.
[2] „Sich zu Lebzeiten aller seiner Güter zu entäußern, den Blick auf das Jenseits zu richten, galt als fromme, gottgefällige Tat; der himmlische Lohn würde nicht ausbleiben.“



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