entgelten
Verb:

Worttrennung:
ent·gel·ten, Präteritum: ent·galt, Partizip II: ent·gol·ten
Aussprache:
IPA [ɛntˈɡɛltn̩]
Bedeutungen:
[1] jemandem zum Ausgleich einer Leistung und als Dank etwas geben, oftmals Geld, aber auch etwas anderes, was für die Mühe entschädigt
[2] nachdem man schuldig geworden ist, eine Strafe abdienen
Herkunft:
Ableitung vom Verb gelten mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) ent-
Beispiele:
[1] „Die »Junge Dame« entgalt es ihm mit anmutigen kleinen Geschenken.“
[2] „Wenn Maaß die Wort Lessings: ‚das soll er mir entgelten!‘ erklärt durch ‚er soll es fühlen, soll empfindlich dafür leiden‘; so wird er sich hierin selbst untreu, denn nach seiner eignen Erklärung müßte dies heißen: ‚das soll er mir büßen!‘“



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