entmündigen
Verb: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Verb: Worttrennung:
- ent·mün·di·gen, Präteritum: ent·mün·dig·te, Partizip II: ent·mün·digt
Aussprache:
- IPA [ɛntˈmʏndɪɡn̩]
- [1] Recht: jemandem die Geschäftsfähigkeit entziehen, jemanden unter Vormundschaft stellen
- [1] „Er soll wegen Verschwendungssucht entmündigt werden.“
- [1] „Es war die Resignation eines Volkes, das durch die Jahrtausende von der eigenen Religion, durch Jahrhunderte von fremder Herrschaft entmündigt worden war.“
- russisch: [1]
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