entmündigen
Verb:

Flexion

Worttrennung:
ent·mün·di·gen, Präteritum: ent·mün·dig·te, Partizip II: ent·mün·digt
Aussprache:
IPA [ɛntˈmʏndɪɡn̩]
Bedeutungen:
[1] Recht: jemandem die Geschäftsfähigkeit entziehen, jemanden unter Vormundschaft stellen
Beispiele:
[1] „Er soll wegen Verschwendungssucht entmündigt werden.“
[1] „Es war die Resignation eines Volkes, das durch die Jahrtausende von der eigenen Religion, durch Jahrhunderte von fremder Herrschaft entmündigt worden war.“
Übersetzungen:


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