erübrigen
Verb: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Verb: Worttrennung:
- er·üb·ri·gen, Präteritum: er·üb·rig·te, Partizip II: er·üb·rigt
Aussprache:
- IPA [ɛɐ̯ˈʔyːbʁɪɡn̩], [ɛɐ̯ˈʔyːbʁɪɡŋ̍]
- [1] sich erübrigen: unwichtig (unnötig, überflüssig) werden durch jüngst erworbene Erkenntnisse, durch neue Umstände
- [2] etwas erübrigen: etwas durch Sparsamkeit übrig behalten, etwas einsparen, etwas nicht aufbrauchen
- [3] veraltet: zu tun übrig bleiben
- zu übrig, verdrängt im 16. Jahrhundert das ältere erübern
- [1] „Art. 25 EVHGB erübrigt sich angesichts der Übergangsbestimmung des vorgeschlagenen § 907 Abs. 4 UGB.“
- [1] „Die Daten fließen direkt, ein Datenzwischenspeicher erübrigt sich.“
- [2] „Was also von dem jährlichen Volkseinkommen nicht verzehrt, sondern erübrigt wird, tritt dem Volksvermögen hinzu und vermehrt dasselbe.“
- [3] „Indem wir hiemit unsere Bemerkungen über die Einrichtung einer Zettelbank in Württemberg beschliessen, erübrigt uns, die Frage der Controle durch die Regierung noch etwas näher zu berühren.“
- englisch: [1] become unnecessary; [2] spare; [3] remain
- französisch: [1] devenir inutile, devenir superflu
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