Verb: Worttrennung:
- er·le·gen, Präteritum: er·leg·te, Partizip II: er·legt
Aussprache:
- IPA [ɛɐ̯ˈleːɡn̩]
- [1] transitiv, Jägersprache: ein relativ großes Tier bei der Jagd töten, meist durch einen Schuss (Rehe, Hirschen und Ähnliches)
- [1] Der Hirsch wurde mit dem ersten Schuss erlegt.
- französisch: [1] abattre
- italienisch: [1] abbattere
- spanisch: [1] matar
- er·le·gen
Aussprache:
- IPA [ɛɐ̯ˈleːɡn̩]
- Partizip Perfekt des Verbs erliegen
Erlegen
Substantiv, n: Worttrennung:
- Er·le·gen, kein Plural
Aussprache:
- IPA [ɛɐ̯ˈleːɡn̩]
- [1] gehoben, zumeist Jägersprache: das Töten, Niederstrecken eines Tieres, zum Beispiel durch den Schuss aus einem Gewehr
- [2] österreichisch, regional: das Hergeben, Bezahlen eines Geldbetrages
- Konversion aus dem Verb erlegen
- [1] Erschießen, Niederstrecken
- [2] Aushändigen, Entrichten
- [1] „Die nächste Aufgabe [des Herkules] ist das Erlegen der riesigen Hydra von Lerna, eines giftigen Ungeheuers, welches das Land verwüstet, das Vieh tötet und von dessen vielen Köpfen einer unsterblich ist.“
- [1] „Die fahrlässige Inkaufnahme des Erlegens führender Stücke [Muttertiere] als ‚Kollateralschaden‘ ist nicht verhandelbar.“
- [1] „Nach dem Erlegen ist das richtige Aufbrechen und Versorgen des Wildes ein entscheidender Schritt für die Wildbrethygiene und damit für die Verwertung als Lebensmittel.“
- [1] „Das Erlegen ist dem Jagdausübungsberechtigten des Jagdbezirkes, in dem das Schalenwild zur Strecke gekommen ist, unverzüglich anzuzeigen.“
- [2] Nachdem der Kauf des Fahrzeuges vollzogen war, war das Erlegen des vereinbarten fälligen Geldbetrages an der Reihe.
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