fällig
Adjektiv: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Adjektiv: Worttrennung:
- fäl·lig, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA [ˈfɛlɪç], [ˈfɛlɪk]
- [1] innerhalb der Erfüllungsfrist befindlich
- [2] übertragen: den Verhältnissen angemessen, in der betreffenden Situation zu erwarten
- [3] veraltet: verfallend
- [4] zur Bekämpfung oder Vernichtung vorgesehen
- [1–3] fallen
- [1] schlagend
- [2] geboten, erwartbar, angemessen
- [4] dran, angezählt
- [1] Beim Fixgeschäft ist die Leistung nach Vertragsschluss unmittelbar fällig, auch wenn die Zahlung mit Ziel vereinbart wird.
- [1] Und die Ungläubigen werden in Scharen zur Hölle getrieben werden, bis dass, wenn sie sie erreichen, ihre Pforten sich öffnen und ihre Wächter zu ihnen sprechen: Sind nicht Gesandte aus eurer Mitte zu euch gekommen, euch die Zeichen eures Herrn vorzutragen und euch zu warnen vor dem Eintreffen dieses eures Tags? Sie werden sprechen: Ja! Doch das Strafurteil ist fällig geworden nach Gerechtigkeit wider die Ungläubigen.
- [2] Für jeden eingeräumten Vorrang, für jede geschnorrte Zigarette, wäre ein Dankeschön fällig.
- [2] […] Tansykbajew und sein Untersuchungsgefangener aber fuhren in einem Wagen, um gemeinsam, […] etwas zu tun, was für das Wohl der Werktätigen unentbehrlich war, nämlich die fällige Entlarvung von versteckten ideologischen Feinden zu vollziehen, […].
- [4] Die Bauhütte, Bild von Scheußlichkeit, hat mich lange genug geärgert. Heute ist sie fällig!
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