füglich
Adverb: Worttrennung:
füg·lich
Bedeutungen:
[1] so, dass von einer ausreichenden Berechtigung ausgegangen werden kann
Beispiele:
[1] „Was für die Bildung der Rückstellung gilt, muß füglich auch für ihre Erhöhung gelten.“
[1] „Auch eine Hausverwaltung läßt sich als ein angefangenes Geschäft im Sinne des § 1022 ABGB auffassen, aber die Berechtigung (Verpflichtung) des Machhabers (Beauftragten) zur Beendigung eines angefangenen Geschäftes dauert nur solange fort, bis von den Erben eine andere Verfügung getroffen wurde oder füglich getroffen werden konnte.“
[1] „Bei den anderen ist diese Quelle jedoch schon so versandet, dass sie ähnlich wirkungslos ist wie das hinter der Evakuierung stehende Verbum evacuare, das entleeren bedeutet und füglich nur auf Städte bezogen werden dürfte, nicht auch auf Menschen.“



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