freisprechen
Verb:

Worttrennung:
frei·spre·chen, Präteritum: sprach frei, Partizip II: frei·ge·spro·chen
Aussprache:
IPA [ˈfʁaɪ̯ˌʃpʁɛçn̩]
Bedeutungen:
[1] Recht: durch Urteil erklären, dass die Anklage nicht zu halten ist
[2] Wirtschaft: jemandem aufgrund bestandener Abschlussprüfung den Status eines Gesellen oder Facharbeiters verleihen
Herkunft:
Determinativkompositum aus frei und sprechen
Gegenwörter:
[1] verurteilen
Beispiele:
[1] „Doch ist selbst der Wunsch eines Napoleon nicht in jedem Fall Befehl: Jenisch wurde freigesprochen, Palm füsiliert.“
[1] „[…] der Bundesgerichtshof (BGH) [rollt] 1956 die Flossenbürg-Prozesse neu auf. Der BGH spricht dabei den Standgerichtsvorsitzenden Thorbeck "mangels Beweisen" frei.
[2] „In Kirchmöser wurden heute 20 junge Facharbeiter freigesprochen.“
Übersetzungen:


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