freisprechen
Verb: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Verb: Worttrennung:
- frei·spre·chen, Präteritum: sprach frei, Partizip II: frei·ge·spro·chen
Aussprache:
- IPA [ˈfʁaɪ̯ˌʃpʁɛçn̩]
- [1] Recht: durch Urteil erklären, dass die Anklage nicht zu halten ist
- [2] Wirtschaft: jemandem aufgrund bestandener Abschlussprüfung den Status eines Gesellen oder Facharbeiters verleihen
- Determinativkompositum aus frei und sprechen
- [1] verurteilen
- [1] „Doch ist selbst der Wunsch eines Napoleon nicht in jedem Fall Befehl: Jenisch wurde freigesprochen, Palm füsiliert.“
- [1] „[…] der Bundesgerichtshof (BGH) [rollt] 1956 die Flossenbürg-Prozesse neu auf. Der BGH spricht dabei den Standgerichtsvorsitzenden Thorbeck "mangels Beweisen" frei.“
- [2] „In Kirchmöser wurden heute 20 junge Facharbeiter freigesprochen.“
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