freistellen
Verb:

Worttrennung:
frei·stel·len, Präteritum: stell·te frei, Partizip II: frei·ge·stellt
Aussprache:
IPA [ˈfʁaɪ̯ˌʃtɛlən]
Bedeutungen:
[1] jemanden (in der Regel vorübergehend) von einer Tätigkeit oder Verpflichtung befreien
[2] jemandem die Möglichkeit bieten, sich frei für etwas zu entscheiden
Synonyme:
[2] anheimgeben
Gegenwörter:
[1] vorbestimmen, vorgeben
Beispiele:
[1] Ich bin für eine Woche von der Arbeit freigestellt.
[1] Der Oberfeldwebel hatte ihn gemäß seinem Antrag für zwei Wochen von der Nachtwache freigestellt.
[1] Die Krankenhausleitung hat alle ausländischen Ärzte zu einem fachspezifischen Sprachkurs "Deutsch für Ärzte" freigestellt.
[1] Häuser oder Wohnungen bis 300 000 Pfund, umgerechnet, 336 000 Euro, werden von der Grunderwerbsteuer von zwei bis fünf Prozent freigestellt.
[2] Die Personalchefin stellte dem Neuangestellten frei, ob er in der Abteilung A–M oder N–Z arbeiten möchte.
[2] Ihre Eltern stellten ihr frei, ob sie lieber ein Studium oder eine Ausbildung beginnen wolle.
[2] Ich möchte Ihnen diese Entscheidung nicht freistellen.



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