erben
Verb:

Flexion

Worttrennung:
er·ben, Präteritum: erb·te, Partizip II: ge·erbt
Aussprache:
IPA [ˈɛʁbn̩]
Bedeutungen:
[1] nach dem Tod eines anderen dessen Vermögen zu Eigentum erhalten
[2] umgangssprachlich: etwas (Gebrauchtes) von jemandem geschenkt bekommen
[3] eine Veranlagung, Begabung oder Ähnliches von den Vorfahren mitbekommen
Herkunft:
Das Verb stammt vom mittelhochdeutschen erben ab. Im Mittelniederdeutschen, Mittelniederländischen und Niederländischen gab beziehungsweise gibt es die Form erven, das Altenglische kannte ierfan und im Altnordischen wurde erfa benutzt.
Synonyme:
[2] bekommen, erhalten
[3] mitbekommen
Beispiele:
[1] Es gab bei ihm nichts zu erben.
[1] Von meiner Tante habe ich ein Schloss an der Loire geerbt.
[1] Herr Müller hat schon oft geerbt.
[2] Claudia erbte während ihrer Kindheit eine Menge an Kleidungsstücken von ihrer älteren Schwester.
[3] Vom Vater hatte sie die blauen Augen, von der Mutter eine gewisse Liederlichkeit geerbt.
Übersetzungen:


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