gefügig
Adjektiv:

Worttrennung:
ge·fü·gig, Komparativ: ge·fü·gi·ger, Superlativ: am ge·fü·gigs·ten
Aussprache:
IPA [ɡəˈfyːɡɪç], [ɡəˈfyːɡɪk]
Bedeutungen:
[1] sich einem von (autoritären) Personen ausgeübten Anspruch, Zwang, Befehl, derer Weisungen, Wünschen, Forderungen fügend, auf diesen einzugehen; (sich) unterordnend dies tun
[2] veraltend: willkommen
Beispiele:
[1] Nach diesen unmissverständlichen Weisungen Eikes konnte man einen gefügigen Siegesmund erleben.
[2] „Ein gefügiges Talent für Erzählung und Schilderung spricht sich in den „Tagebuch-Blättern“ aus, welche in von der gewöhnlichen Form etwas abweichenden, aber nicht übel sich ausnehmenden Terzinen geschrieben sind.“ (1845)
Übersetzungen:


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