gehören
Verb:

Flexion

Worttrennung:
ge·hö·ren, Präteritum: ge·hör·te, Partizip II: ge·hört
Aussprache:
IPA [ɡəˈhøːʁən]
Bedeutungen:
[1] etwas/jemand gehört jemandem: Eigentum von einer Person sein
[2] etwas gehört zu etwas: Voraussetzung sein
[3] etwas gehört zu etwas²: Teil von etwas sein
[4] etwas gehört sich: etwas ist Teil der guten Manieren / anerkannter Regeln
[5] regional, besonders süddeutsch und österreichisch; etwas/jemand gehört etwas (oft Partizip Perfekt): etwas/jemand soll(te) … werden, mit etwas/jemandem soll(te) … geschehen. Eigentlich ein sehr alter Debitiv (Notwendigkeitsform), der im Lateinischen und Lettischen noch vorkommt.
Herkunft:
Synonyme:
[1] besitzen, haben
Beispiele:
[1] Ihm gehört das ganze Land.
[1] „Am zweiten und dritten Tag kam dasselbige Kind wieder; da fragte der Fremde den Vater, wem das schöne Kind gehöre, das alle Mittag in die Kammer gehe.“ (Wikisource-Quellentext „Von dem gestohlenen Heller, Brüder Grimm“)
[2] Zu einem Feuerwehrmann gehört Mut und Tapferkeit.
[3] Sachsen gehört zu Deutschland.
[3] „Verbrennungen gehören zu den häufigen Unfällen im Haushalt.“
[3] „Die Erforschung der riesigen Eisscholle gehörte ebenfalls zum Arbeitsprogramm.“
[4] Es gehört sich nicht, mit vollem Mund zu sprechen.
[5] Jemand, der so rücksichtslos Auto fährt, wie der Fahrer vor uns, der gehört angezeigt!
[5] Kinder gehören um diese Zeit ins Bett.
[5] Dem Lausbub gehört mal eine ordentliche Watschen.
[5] „SWR1 gehört gehört!“
Übersetzungen:

[1] etwas/jemand gehört jemandem: Eigentum von einer Person sein




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