geistiges Eigentum
Substantiv, n, Wortverbindung, adjektivische Deklination: Worttrennung:
geis·ti·ges Ei·gen·tum, kein Plural
Aussprache:
IPA [ˈɡaɪ̯stɪɡəs ˈaɪ̯ɡn̩tuːm]
Bedeutungen:
[1] durch Lernen, Nachdenken, Forschen oder Lesen erarbeitetes oder zu eigen gemachtes Kulturgut, Gedankengut und Wissen
[2] Jargon für die in Urheber-, Patent-, Marken-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Namensrecht verankerten Nutzungs- und Verwertungsrechte
[3] Jargon für die durch Urheber-, Patent-, Marken-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Namensrecht geschützten Werke, Erfindungen, Marken, Muster und Namen
Synonyme:
[1–3] Gedankeneigentum
[2] Immaterialgüterrecht
[3] Immaterialgüter
Gegenwörter:
[1] Sacheigentum
Beispiele:
[1] Das geistige Eigentum der Gesellschaft wird durch Forschen, Lehren und Lernen gemehrt.
[2] Die Musikindustrie fordert einen stärkeren Schutz des geistigen Eigentums.
[3] Zitieren ohne Angabe der Quelle ist Diebstahl geistigen Eigentums.
Übersetzungen:


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