genehmigen
Verb:

Flexion

Worttrennung:
ge·neh·mi·gen, Präteritum: ge·neh·mig·te, Partizip II: ge·neh·migt
Aussprache:
IPA [ɡəˈneːmɪɡn̩]
Bedeutungen:
[1] insbesondere von behördlicher Seite erlauben, gestatten, akzeptieren, bewilligen
[2] umgangssprachlich, scherzhaft, reflexiv: sich erlauben, etwas zu sich zu nehmen oder allgemein etwas zu genießen
[3] Zivilrecht: nachträglich seine Zustimmung erteilen
Herkunft:
Genehmigen trat an die Stelle des älteren Ausdrucks (für) genehm halten. Möglicherweise ist es eine aus der Amtssprache stammende Verdeutschung des französischen Wortes agréer (annehmen, gutheißen, zulassen).
Beispiele:
[1] Das Ordnungsamt hat die Sanitärräume in diesem Restaurant nicht genehmigt.
[1] Der Anbau einer neuen Werkshalle wurde vom Bauamt nicht genehmigt.
[2] Nach dem Essen habe ich mir noch ein Eis genehmigt.
[2] Heute haben wir uns mehr Zigaretten als gewöhnlich genehmigt.
[3] Ein Rechtsgeschäft, das ein Minderjähriger ohne Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters tätigt, wird wirksam, wenn der gesetzliche Vertreter es genehmigt.
Redewendungen:
[2] sich einen genehmigen
Übersetzungen:


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