genehmigen
Verb: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Verb: Worttrennung:
- ge·neh·mi·gen, Präteritum: ge·neh·mig·te, Partizip II: ge·neh·migt
Aussprache:
- IPA [ɡəˈneːmɪɡn̩]
- [1] insbesondere von behördlicher Seite erlauben, gestatten, akzeptieren, bewilligen
- [2] umgangssprachlich, scherzhaft, reflexiv: sich erlauben, etwas zu sich zu nehmen oder allgemein etwas zu genießen
- [3] Zivilrecht: nachträglich seine Zustimmung erteilen
- Genehmigen trat an die Stelle des älteren Ausdrucks (für) genehm halten. Möglicherweise ist es eine aus der Amtssprache stammende Verdeutschung des französischen Wortes agréer (annehmen, gutheißen, zulassen).
- [1] Das Ordnungsamt hat die Sanitärräume in diesem Restaurant nicht genehmigt.
- [1] Der Anbau einer neuen Werkshalle wurde vom Bauamt nicht genehmigt.
- [2] Nach dem Essen habe ich mir noch ein Eis genehmigt.
- [2] Heute haben wir uns mehr Zigaretten als gewöhnlich genehmigt.
- [3] Ein Rechtsgeschäft, das ein Minderjähriger ohne Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters tätigt, wird wirksam, wenn der gesetzliche Vertreter es genehmigt.
- [2] sich einen genehmigen
- englisch: [1, 2] permit, allow
- französisch: [1] permettre
- portugiesisch: [1] permitir
- spanisch: [1] permitir
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