geschäftlich
Adjektiv: Worttrennung: Bedeutungen:
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Adjektiv: Worttrennung:
- ge·schäft·lich, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA [ɡəˈʃɛftlɪç]
- [1] die Erwerbstätigkeit betreffend
- [1] „Hat ein Mitarbeiter während der Arbeitszeit geschäftliche Kontakte und Daten generiert, gehören die dem Arbeitgeber“
- [1] „Obwohl am 24. Dezember fast niemand geschäftlich telefoniert, erwartet etwa Vodafone in seinem Mobilfunk-Netz ähnlich viele Telefonate wie an einem normalen Werktag.“
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