hierzu
Adverb: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Adverb: Worttrennung:
- hier·zu
Aussprache:
- IPA [ˈhiːɐ̯ˈt͡suː], [ˌhiːɐ̯ˈt͡suː], hinweisend: [ˈhiːɐ̯ˌt͡suː]
- [1] Bezug auf etwas bereits Genanntes: in diesem Fall, zu diesem Zweck
- [2] Bezug auf etwas bereits Genanntes: zu dieser Menge, zu dieser Gruppe von Dingen
- [3] Bezug auf etwas bereits Genanntes: was diesen Fall betrifft, hinsichtlich dieser Sache
- [4] Bezug auf etwas bereits Genanntes: hinzufügend, ergänzend dazu
- [1–4] dazu
- [1] Sie können in zwei Wochen in unsere Praxis kommen. Hierzu benötigen sie aber eine Überweisung vom Hausarzt.
- [1] Wir möchten nicht nur graue Theorie lehren. Hierzu arbeiten wir eng mit Firmen zusammen.
- [2] Gehört dieses Buch hierzu oder zu den anderen?
- [2] „Hersteller biotechnologischer Medikamente, hierzu gehören Firmen wie Amgen oder die Roche-Tochter Genentech, dürfen zwölf Jahre lang exklusiv teure biotechnologisch produzierte Marken-Medikamente verkaufen.“
- [3] „Hat Oberst Klein alles versucht, aufzuklären, ob sich Zivilpersonen bei den Tanklastzügen befanden? Hierzu behauptet die Bundesanwaltschaft lediglich, dass er dies getan habe.“
- [3] „Noch ist unklar, wie Hertha mit Zuschauern umgeht, die bereits Karten erworben haben. Hierzu will der Verein sich zeitnah äußern.“
- [4] Hierzu gebe ich Ihnen noch eine Broschüre mit.
- [4] Ich möchte einen Salat mit Hähnchenbrust machen, weißt Du welches Dressing hierzu passt?
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