illegitim
Adjektiv: Bedeutungen:
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Adjektiv:
Positiv Komparativ Superlativ illegitim — —
- il·le·gi·tim, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA [ˈɪleɡitiːm], auch: [ɪleɡiˈtiːm]
- [1] nicht anerkannt, nicht dem Recht oder der Rechtsordnung entsprechend, nicht mit einer Erlaubnis/Anerkennung versehen
- [2] nicht berechtigt oder nicht begründet
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus il- und legitim
- [1] gesetzeskonform, legal
- [1, 2] legitim
- [2] begründet, nachvollziehbar
- [1] „Die Annahme von Geschenken durch Politiker ist illegitim, aber nicht illegal.“
- [1] „Jiyad fordert eine integrative Strategie für Entschuldung und Wiederaufbau. Dazu gehört die Anerkennung eines Teils der Schulden als "illegitim", von Ländern vergeben im Wissen, dass Saddam Hussein sie gegen die Interessen des irakischen Volkes verwenden würde.“
- [2] „In der Tat ist der vollständige Verzicht auf das Atomprogramm, worauf vor allem die USA kompromisslos beharren, eine uneinlösbare – und in Wahrheit auch eine illegitime – Forderung.“
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