inkriminieren
Verb:

Flexion

Worttrennung:
in·kri·mi·nie·ren, Präteritum: in·kri·mi·nier·te, Partizip II: in·kri·mi·niert
Aussprache:
IPA [ɪnkʁimiˈniːʁən]
Bedeutungen:
[1] Rechtswesen: jemanden einer Straftat beschuldigen
Herkunft:
inkriminieren ist aus dem gleichbedeutenden spätlateinischen Verb incriminare hervorgegangen ; aus in- = ein- und criminare = anklagen; zu crimen = Beschuldigung, Anschuldigung, vergleiche kriminell
Beispiele:
[1] Ausländer werden oft pauschal inkriminiert.
[1] „Er erzählte dem Opfer, es sei ihm gelungen, den Account der Erpresserin zu hacken und die inkriminierenden Bilder zu löschen.“
Übersetzungen:


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