innehaben
Verb: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Verb: Worttrennung:
- in·ne·ha·ben, Präteritum: hat·te in·ne, Partizip II: in·ne·ge·habt
Aussprache:
- IPA [ˈɪnəˌhaːbn̩]
- [1] transitiv: etwas (zumeist ein Amt, eine Stellung oder Position) einnehmen, bekleiden
- [2] transitiv, gehoben: etwas besitzen, über etwas verfügen
- [3] transitiv, veraltet: beherrschen, verstehen, wissen
- Das Verb stammt vom mittelhochdeutschen inne haben ab. Im Frühneuhochdeutschen gab es zudem inhaben. Womöglich besteht außerdem eine Verbindung zum althochdeutschen innehabēn ‚im Körper behalten‘.
- [1] Herr Meier hat das Amt des Bürgermeisters inne.
- [1] Es ist nicht zwingend so, dass der Ministerpräsident eines Bundeslandes die Stimmführerschaft im Bundesrat innehat.
- [1] Nur um deine Schulden bei mir nicht zurückzahlen zu müssen, behauptest du, du habest keine gutbezahlte Position inne!
- [2] Nachdem ich diese Wohnung drei Jahre innehatte, ziehe ich jetzt in eine größere um.
- [2] „Die übrigen Ruinen, noch merkwürdiger als die ersten, zu sehen hinderte ihn ein die Gegend innehabender unfreundlicher Araberstamm.“
- [3] „Ich habe nicht gesagt, dass ich die französische Sprache bis zur Vollkommenheit innehätte.“
- [3] Ich habe die Philosophie des Immanuel Kant nun wahrlich nicht inne.
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